Ultraleicht-Flugzeuge jetzt mit 600kg MTOM

Mit der Veröffentlichung der neuen Bauvorschriften für Ultraleichtflugzeuge durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist die lange geforderte Anhebung des höchstzulässigen Abfluggewichts quasi durch.
Viele Ultraleicht-Luftsportgeräte sind von „richtigen“ Flugzeugen kaum noch zu unterscheiden. Nicht mehr die abenteuerlich anmutenden Rohr-Tuch-Modelle prägen das Bild, sondern ausgewachsene, vollverkleidete Flieger aus Composite-Materialien oder auch vollständig aus Metall. Ausgestattet sind sie – dank der gelockerten Zulassungsvorschriften für ULs – häufig besser als die Großen mit moderner Avionik, Beleuchtung oder gar Einziehfahrwerk. All das fordert sein Tribut an das Gewicht. Die Höchstmasse (MTOM) für Ultraleicht-Flugzeuge betrug bisher 450 Kilo zzgl. 22,5kg für das Gesamtrettungssystem. Häufig bleiben für Zuladung gerade so 150 kg. Auch wenn man z.B. nur 50 Liter Sprit an Bord hat, bleiben für die Insassen noch 115 kg. Das reicht gerade für zwei zarte Ladies. Es gibt Fluglehrer, die das schon alleine auf die Waage bringen.
Selbst wenn man argumentiert, das Flugzeug könne noch viel größere Lasten vertragen als nominell zulässig – dann ist da immer noch die Frage mit dem Versicherungsschutz. Wenn etwas passiert und das Flugzeug ist überladen, dann kann das für den Piloten erhebliche Haftungsrisiken bedeuten. Auch sind die Rettungsgeräte für höhere Lasten meist nicht ausgelegt.
Schon länger fordert die UL-Szene daher, die Gewichtsgrenzen anzuheben – z.B. auf 600 kg, entsprechend der Light Sport Aircraft (LSA) Klasse in den USA. Vor ca. 2 Jahren gab es den ersten Erfolg, als eine Anhebung auf 600kg in die Empfehlungen der europäischen Luftfahrtbehörde EASA Eingang gefunden habe. Da den Mitgliedsstaaten frei gestellt wurde, ob die Empfehlung in die nationale Gesetzgebung übernommen wird, gab es in Deutschland eine Phase der Unsicherheit.
Diese dürfte mit der Veröffentlichung der Nachrichten für Luftfahrer 2-446-19 vom 15.1.2019 ihr Ende finden. In der „Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge“ ist festgelegt, dass das zulässige Abfluggewicht inkl. Rettungsgerät 600kg nicht überschreiten darf. Zudem muss die Zuladung mindestens 200kg plus eine Stunde Kraftstoff betragen – was das höchstmögliche Leergewicht einschränkt.
Viele Hersteller von UL-Flugzeugen, vor allem wenn sie Ihre Produkte bereits in den USA als LSA anbieten, werden sicher kurzfristig reagieren. Eine Auflastung von Maschinen der bereits im Verkehr befindlichen UL-Flotte wird wahrscheinlich häufig an hohen Kosten für Umbauten, 600-kg Rettungsgerät und Zulassung scheitern. Piloten von 450kg Fliegern sollten die neuen Vorschriften keinesfalls als Freibrief für das hemmungslose Überladen interpretieren – das könnte fatale Folgen haben.
Hier hat der DAEC die NfL 2-446-19 veröffentlicht.