Neue Regelung für die Meldung von Ereignissen

Ab dem 15. November 2015 findet die Verordnung (EU) 376/2014 vom 3. April 2014 Anwendung.
Welche Ereignisse meldepflichtig sind, entnehmt ihr bitte der Präsentation die unter „Interne Dokumente“ abzurufen ist.

Verhalten bei meldepflichtigen Ereignissen:
Detaillierte Meldung binnen 24 Stunden an Michael Bauer bzw. bei Abwesenheit an Tom Schuster.

Ausschließlich Tom oder Michael melden das meldepflichtige Ereignis dann dem LBA oder/und der BFU.
Mail: Michael.Bauer7@gmx.de Tel.: 0178-­‐2745622 Mail:Tom.Schuster@kabelmail.de Tel.: 0178-­‐3211877

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