Neue Luftraumstruktur in EDNX

Mit heutiger Wirkung tritt die EU VO 923/2012 (SERA Standardized European Rules of the Air) in Kraft. Bis heute war keine endgültige Rechtssicherheit geschaffen, die den Betrieb in Oberschleißheim weiterhin nachhaltig regelt.

Ab 11.12.2014 gelten dann in Deutschland neue Regeln, die normalerweise in der LuftVO verankert sind. Der Gesetzgeber hat es aber bis heute versäumt, diese Regeln in die LuftVO einzuarbeiten und hat deshalb in den letzten Wochen eine Flut an NfL’s erlassen, die ab 11.12.2014 gelten und aller Voraussicht nach solange gelten, bis die neue LuftVO novelliert ist (wahrscheinlich Frühjahr 2015).

Kurz gefasst gilt ab heute SERA, die neuen Luftraumstrukturen gelten aber ab 11.12.2014. Was ändert sich für uns:
– ab sofort ist nach SERA ist eine pauschale Genehmigung durch die Flugsicherung zum Unterschreiten der Sichtmindestwerte nicht mehr erlaubt. D.h., dass ab heute die Mindestwerte der ATIS München Sicht 5km, Hauptwolkenuntergrenze 1500ft gelten (darüber Hinaus muss das LFZ einen Abstand vertikal von 1000ft und horizontal von 1,5km zu Wolken halten).
– ab 11.12.2014 ändert sich aber die Luftraumstruktur um EDNX und wir liegen dann außerhalb der CTR München. Wir befinden uns dann in einer RMZ (Radio Mandatory Zone, Fluggebiet mit Funkkommunikationspflicht), eingebettet im Luftraum G (am Flugplatz Flächenflugzeuge (falls IAS max 140kt) 1,5km Sicht, frei von Wolken; Hubschrauber 800m, frei von Wolken)

Somit können wir ab 11.12.2014 unabhängig von der ATIS München in EDNX starten und landen, falls die Sichtmindestwerte für den Luftraum G erfüllt sind. Wir können jedoch keine Platzrunden fliegen, falls die Sichtmindestwerte für den Luftraum D nicht erfüllt sind, da ein Teil der Platzrunde (um Unterschleißheim) in der Kontrollzone (Luftraum D) des Flughafens München liegt (Kontrollzonensektor).

Da vormals die pauschale Ein- und Ausfluggenehmigung durch die DFS an den jetzt nicht mehr erlaubten reduzierten Sichtmindestwerten hing, war hier eine Neuregelung erforderlich. Erst heute wurde mit der NFL 1-318-14 wieder die pauschale Genehmigung zum Befliegen des Kontrollzonensektors erteilt (wie gesagt, jetzt halt mit den Sichtwerten für den Luftraum D, also 5km und Hauptwolkenuntergrenze 1500ft).

Auch die Betriebsbestimmung Segelflug Dachau/Schleißheim mit der DFS wurde angepasst. Redaktionell wurde die neue Luftraumstruktur mit eingearbeitet. Die Acrobox ist nun nicht mehr zweigeteilt, da wir ab 11.12. nicht mehr in CTR liegen. Darüber herrscht für Kunstflug in der Acrobox ab sofort wieder Flugplanpflicht. Durch SERA ist die Ausnahme, dass wir von der Flugplanpflicht befreit sind entfallen. Es kann aber sein, dass dies dann in der neu zu fassenden LuftVO ab Frühjahr wieder möglich ist. An den Segelflugsektoren ändert sich hingegen jedoch nichts.

Da es ab 11.12. keinen Luftraum F mehr gibt, musste auch die Betriebsabsprache mit der Bundespolizei angepasst werden. Da ja nun jeder ab 11.12. über unseren Platz bei 1,5km Sicht fliegen kann, hat der Gesetzgeber zum Schutze des IFR Verkehrs die RMZ geschaffen. In eine RMZ kann man jederzeit ein- und ausfliegen, muss dies jedoch über Funk melden.

Derzeit wird vom Luftamt noch eine NfL entwickelt, in welcher geregelt ist, dass man innerhalb der Platzrunde nicht den Ein- und Ausflug aus der RMZ melden muss (die Platzrunde liegt über der RMZ). Darüber hinaus muss auch der Segelflieger dies nicht tun (es entstand schon die Frage, ob man beim Windelstart den Ausflug aus der RMZ melden muss, bloß weil die Ausklinkhöhe über 300m lag). Soll kurzum heissen: alle LFZ innerhalb des Platzbereiches oder Platzrunde, die sich in den lateralen Grenzen der RMZ befinden, bleiben auch auf der Platzfrequenz (auch im Kontrollzonensektor).

Unter Wissenswertes und Dokumente findet Ihr folgendes:

– Anflugblatt Schleißheim neu
– Betriebsabsprache Flugplatz Schleißheim/Bundespolizei neu
– Betriebsabsprache Flugplatz Schleißheim/Dachau mit der DFS neu
– AIC VFR 03/14 (wichtig Punkt 2.“Regularien“)
– NfL 1-318-14
– NfL 1-251/14 (neue Sprechgruppen)
– NfL 1-244/14 (neue Mindestwerte)
– Luftraumstruktur neu

Das ganze Thema scheint komplex, ist aber bei näherer Betrachtung für den VFR Piloten dann doch einfach. Für die Flugleiter ändert sich jedoch einiges, insbesondere bei IFR Verkehr durch die Bundespolizei. Ich lade deshalb alle Mitglieder und insbesondere alle Flugleiter zu einem Briefing zu den o.a. Themen ein. Da der Termin zeitnah stattfinden soll, habe ich folgende zwei Termine zur Auswahl. Eine Anmeldung ist nicht extra erforderlich.

1. Termin: Donnerstag, der 11.12.2014 um 19:00 Uhr
2. Termin: Freitag, der 19.12.2014 um 19:00 Uhr

jeweils im Clubheim des Ikarus LSC Schleißheim e.V.

Gerne beantworte ich dann auch Eure Fragen. Von zwischenzeitlichen Anfragen per Email bitte ich abzusehen. Eine weitere Informationsquelle zu diesem Thema ist die Seite www.df-ais.de . Unter „SERA“ sind alle derzeit relevanten Quellen nochmals niedergelegt.

Sollte von den Flugleiterkollegen jemand an beiden Terminen keine Zeit finden, bitte ich darum, die angehängten NfL’s, AIC und Betriebsabsprachen intensiv zu studieren.

Viele Grüße,

Thomas Schuster

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